Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alle Leistungen, welche die Joe´s Superbowling GmbH für Sie erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Der Anlaufsbereich der Bowlingbahnen darf nur mit Bowlingschuhen betreten werden.
    (Bowlingschuhe sind Spezialschuhe - keine Turnschuhe). Bowlingschuhe (Leihschuhe) können am Counter gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden.
  2. Das Betreten der Bahnen ist untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, so dass beim Übertreten der Foullinie (Lichtschranke) Rutschgefahr besteht. Für die entstandenen Schäden bzw. Verletzungen übernehmen wir keine Haftung.
  3. Für Schäden oder Velust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderobe oder sonstigen privaten Eigentums übernehmen wir keine Haftung.
  4. Pro Bahn sind maximal 8 Personen zulässig.
  5. Die Bahnen werden vom Counter vergeben - Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.
  6. Bowlingspieler haben sich 10 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden.
  7. Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 15 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahn(en) kann vom Counter weiter vermietet werden.
  8. Alle Bahn-, Veranstaltungs- und Speisereservierungen sind verbindlich und werden mit Namen, Anschrift sowie Telefonnummer angenommen. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
  9. Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierungen bzw. Bestellung gilt folgendes:
    a) Erfolgt keine Stornierung der Reservierung / Bestellung können 100% der Kosten geltend gemacht werden.
    b) Die Regelung tritt nur in Kraft, wenn uns bis dahin schon Kosten, Verluste bzw. Ausfälle entstanden sind.
    c) Stornierungen können spätestens 4 Tage vor der gebuchten Veranstaltung kostenlos durchgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, wird eine Abstandssumme bzw. Stornierungsgebühr erhoben, welche entrichtet werden muss.
  10. Bahndefekte, die nicht sofort behoben werden können, berechtigen nicht zur Forderung von Ersatzansprüchen.
  11. Für technische Ausfälle durch "höhere Gewalt" (Stromausfälle o.ä.) besteht kein Entschädigungsanspruch.
  12. Den Anweisungen des Service-, bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn oder zur Verweisung des Hauses.
  13. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch o.ä. werden generell zur Anzeige gebracht.
  14. Billardqueues und Billardkugeln werden am Billardcounter gegen Hinterlegung einer Pfandgebühr ausgegeben.
  15. Billardqueues und Billardkugeln sowie Tische sind sachgerecht zu behandeln.
  16. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt die Bahnmiete vor Beginn, sowie Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren, zu kassieren.
  17. Bowling, Leihschuhe und Billard werden am jeweiligen Counter bezahlt. Gastronomische Leistungen werden beim Servicepersonal bezahlt.
  18. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.


Die Geschäftsleitung

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